Es ist jederzeit möglich, mit Spielern zu verhandeln, deren Vertrag zwingend und zweifelsfrei in WENIGER ALS SECHS Monaten ausläuft. Unbedingt zu beachten ist, dass bei Verträgen, wo der Verein des Spielers entweder eine Vereins- oder eine beidseitige Option besitzen, dieser Vertrag nicht zwingend auslaufen muss. Hier sind ablösefreie Verhandlungen nur mit Erlaubnis des entsprechenden Vereins oder nach Ablauf der Frist zur Ziehung der Option (siehe 10.3.8.) möglich. Mit Spielern, deren aktuelle Vertragslaufzeit MEHR ALS SECHS Monate beträgt, darf generell nur mit Erlaubnis des besitzenden Vereins verhandelt werden! Dies gilt ebenso für Spieler, die von ihrem Verein auf die Transferliste gesetzt wurden.
Ich werde alle Mails an Spieler, die angeschrieben wurden, obwohl sie eine Option besitzen, ohne Warnung löschen. Erspart mir viel Zeit, um einen jeden einzelnen TC darauf hinzuweisen. Darum diese Mail zur Erinnerung.
LGKlaus
Bitte nochmals zur Kenntnisnahme dieser Transferregel
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