11. NACHWUCHS-POOL

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: 11. NACHWUCHS-POOL

von Swen Weißer » 01.06.2021, 14:30

Der Vollständigkeit halber hier nochmal die im Zuge der Jugendpool-Reform im Jahr 2020 festgelegten Kriterien für die Aufnahme von Spielern in den Pool:

Grundsätzlich erscheint im Jugendpool wer:
- real aus der eigenen Jugend (i.d.R. U19)/Zweiten Mannschaft (bzw. U23) hochgezogen wird und somit einen Profivertrag erhält oder
- real als Spieler der Jugendmannschaft/Zweiten Mannschaft mindestens einmal in einem Profispiel auf der Bank saß und somit offiziell im Profikader geführt wurde oder
- real mindestens einmal als Jugendspieler oder Spieler aus der Zweiten Mannschaft mindestens eine Minute in der Profimannschaft eingesetzt wurde oder
- real aus einer Jugendmannschaft (i.d.R. U19) oder einer Zweiten Mannschaft (bzw. U23) eines inländischen (Profi-)Vereins ablösefrei zu einer Profimannschaft wechselt.

Sobald für einen Jugendspieler oder einen Spieler aus einer Zweiten Mannschaft real eine Ablöse gezahlt wird oder (z.B. bei transfermarkt.de) eine nicht bestimmte Ablöse ("?") benannt wird, wird dieser reale Spieler bei uns im Spiel auf der Transferliste erscheinen.

Ausgenommen von den v.g. Regelungen sind natürlich alle Jugendspieler, die von ausländischen Vereinen real in den dt. Profifußball wechseln.

11. NACHWUCHS-POOL

von Swen Weißer » 15.12.2019, 19:54

11. NACHWUCHS-POOL

Sämtliche realen Erstliga-Spieler, die zu Saisonbeginn als Spieler der eigenen Jugend oder der eigenen Amateurmannschaft in den Profikader eines Vereins aufrücken, wandern in den ligaeigenen „Nachwuchs-Pool“. Diese Spieler werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Teams verteilt:
Die Einzahlung in den Pool erfolgt relativ zu den Jahresgehältern. Vereine legen zu Saisonbeginn (also am 1.7.) fest, dass sie zwischen 1 und 10 Prozent ihrer Jahresgehälter einzahlen. Als Jahresgehalt gilt die Summe, die am Stichtag 1.6. der Vorsaison in der Excel-Datei im Reiter „Kader“ unter „Jahresgehälter“ steht. Will also ein Verein, der am 1.6. in der Kaderdatei 60 Millionen Euro Jahresgehalt aufwies, die maximalen 10 Prozent investieren, müsste er 6 Millionen Euro zahlen. Ein Verein mit 15 Millionen Euro Jahresgehältern müsste nur 1,5 Millionen Euro zahlen. Beide Vereine haben dann aber die gleiche Wahrscheinlichkeit, sich beim Nachwuchspool als erster Verein einen Spieler aussuchen zu können. Vereinfacht ausgedrückt: Haben Verein A und Verein B 10 Prozent investiert, haben sowohl Verein A als auch Verein B 10 Lose in der Lostrommel. Hat Verein A 10 Prozent und Verein B nur 1 Prozent investiert, befinden sich 10 Lose A und 1 Los B in der Trommel. Verein B hätte dann durchaus die Chance, als Erster dran zu sein - die Wahrscheinlichkeit ist aber deutlich geringer.
Für die praktische Durchführung erstellt der Jugendpoolbeauftragte eine Liste mit allen Nachwuchsspielern des Sommers bzw. des Winters. Diese Priorisierungsliste ist zufällig angeordnet und wird an alle Teamchefs verschickt. Jeder Teamchef kann die Spieler auf dieser Liste nun nach seinen Vorstellungen anordnen - ähnlich wie beim Elfmeterschießen in Pokalspielen - und schickt sie innerhalb einer Frist an den Jugendpoolbeauftragten. Wichtig: Wer die Zeit nicht in die Anordnung der Liste investieren kann oder will, lässt die Liste unverändert. Es entstehen keine Nachteile - außer der Tatsache, dass diese Teamchefs nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, Einfluss auf die Zuteilung der Jugendspieler zu nehmen. Für diese Teamchefs bleibt die Zuteilung dadurch zufällig.
Wenn die Priorisierungslisten dem Jugendpoolleiter vorliegen, erfolgt die Auslosung der "Draft"-Reihenfolge. Wichtig: Jeder Verein der 1. und 2. Liga erhält pro Runde genau einen Spieler, die Drittligisten kommen erst in der 2. Runde des Drafts hinzu. Also werden in der 1. Runde 24 Spieler vergeben, ab der 2. Runde 32. In jeder weiteren Runde erhält jeder Verein ebenfalls genau einen Spieler - zumindest so lange, wie es noch Jugendspieler gibt. Beispiel: Es gibt 67 Jugendspieler. Nach zwei Draft-Runden sind 56 (24+32) Spieler vergeben. In der 3. Runde werden entsprechend nur noch 11 Spieler an 11 Vereine verteilt. Jede Draft-Runde wird neu ausgelost. Darf sich Arminia Bielefeld also z.B. in der 1. Runde erst an 23. Stelle einen Spieler aussuchen, so kann die Arminia in der 2. Runde durchaus den ersten Pick zugelost bekommen. Das Aussuchen der Spieler erfolgt über die Priorisierungsliste, die der Jugendpoolbeauftragte abarbeitet. Ist also der SC Freiburg als 1. Verein ausgelost worden und hat Fiete Arp ganz oben auf der Liste, erhält Freiburg die Möglichkeit, Arp mit einem Profivertrag auszustatten. Von den Listen aller anderen wird er gestrichen. Dann ist der 2. Verein an der Reihe und erhält den Spieler, der bei ihm ganz oben auf der Liste steht.
Die Vertragsgestaltung mit den zugelosten Spielern: Es gibt Standardverträge für reale Erst- und Zweitliga-Spieler, die der Spieler auf jeden Fall annehmen wird. Ferner gibt es die Möglichkeit, Verträge individuell auszuhandeln. Spieler, die sich mit dem ersten Verein nicht auf einen Vertrag einigen konnten oder - aus welchen Gründen auch immer - doch kein Angebot bekommen haben, landen ablösefrei auf der nächsten Transferliste und sind für alle anderen Vereine verfügbar.
Es gibt zudem eine Rabattregelung: Jedes Team, welches in der vorangegangenen Saison in der U23 angetreten ist, erhält auf die Investition in den Nachwuchspool einen Rabatt von mindestens 10 bis 30 %, gestaffelt nach Platzierung.

Die Staffelung lautet wie folgt:
A-Liga:
Meister 30% + 200 TEUR Prämie
2. Platz 28%
3. Platz 26%
4. Platz 24%
5. Platz 22%
alle weiteren Plätze 20%
B-Liga:
Meister 15%
alle weiteren Plätze 10%
C-Liga:
alle Plätze 10%
Die begünstigten Teams zahlen demnach nur den prozentual gekürzten Betrag in den Nachwuchspool ein, bekommen zur Bestimmung des finanziellen Schlüssels aber den Gesamtbetrag angerechnet.

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